Dispo- und Ratenkredite für Privatpersonen unter der Lupe
Ein Verbraucherkredit ist ein Kredit für Endverbraucher. Das bedeutet, dass es sich für gewöhnlich auch um eine Privatperson handelt, die über einen bestimmten Geldbetrag einen Kredit bei einem Unternehmen aufnehmen möchte. Dieser Kreditgeber ist für gewöhnlich eine Bank. Das Darlehen wird dann in Raten mit einem Darlehenszins an das vergebende Kreditinstitut zurückgezahlt. Der Verbraucherkredit kann in Form eines Ratenkredits oder Dispositionskredit abgeschlossen werden. Verbraucher ist eine Person immer dann, wenn sie nicht im beruflichen Kontext das Darlehen aufnehmen möchten.
Ein Vertrag hält die Kreditkonditionen des Verbraucherkredits schriftlich fest und muss durch den Kreditnehmer persönlich unterzeichnet werden. Per Gesetz gilt, dass der Vertrag über einige Informationen Auskunft gibt und festlegt. Diese Informationen betreffen die Summe des Darlehens, den Sollzins, den Effektivzins bzw. die Gebühren und Zusatzkosten, die Art von Sicherung, die den Kreditnehmer bei der Vergabe des Kredits vor möglichen Zahlungsausfällen schützt sowie die Rückzahlungsbedingungen.
Bei Verbraucherkrediten ist es üblich gewesen, dass es bei der Vergabe eine Bearbeitungsgebühr gab, die dem Kunden in Rechnung gestellt wurde. Diese Gebühr betrug in der Regel 0,5 – 2,0 % der gesamten Kreditsumme, welche nicht beim Kredit ausgezahlt wurde. Durch den Bundesgerichtshof wurde diese Gebühr für unzulässig erklärt, weswegen seit 2014 bei Verbraucherkrediten keine Kosten in Form von Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.
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Der Verbraucherkredit kann auch früher gekündigt werden, als durch die Vertragsbedingungen festgelegt ist. Das kann sinnvoll sein, wenn der Kreditnehmer seine Schulden beim Kreditinstitut früher als erwartet tilgen kann oder in einen günstigeren Kredit umschulden möchte. Hierzu gibt es für gewöhnlich Bedingungen für die Kündigungsfrist, die meistens vom Zinssatz und der Kreditlaufzeit abhängen.
Kredite mit variablen Zinssätzen sind stets aufkündbar mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten. Nach der Frist muss der Kredit vollständig getilgt werden, wobei das auch durch das Abschließen eines anderen Kredits möglich ist.
Meist werden Verbraucherdarlehen als Ratenkredite abgeschlossen. Das sind Kredite mit einer begrenzten Laufzeit, einem festen Zinssatz und einer monatlichen Tilgungsrate. Die Kreditsumme, die Laufzeit, die Höhe der Raten und der Effektivjahreszins müssen in dem Vertrag für den Kredit gesetzlich vorgeschrieben angegeben werden.
Der Dispositionskredit, auch Dispo genannt, ist eine sehr flexible und sehr kurz ausgelegte Darlehensmethode, die bei Kontoüberziehung häufig automatisch eintritt. Wenn das Bankinstitut ein Konto mit Dispositionskredit anbietet, bedeutet das, dass das Guthaben auf dem Konto negativ sein darf und auf den negativen Betrag der Dispositionszinssatz gezahlt wird, was eine tägliche Berechnung des Darlehens ist. Üblicherweise sind diese Kredite wesentlich teurer als Ratenkredite, weswegen bei einem langfristigen Bedarf bei größeren Anschaffungen der Ratenkredit zum Einsatz kommen sollte bzw. eine Umschuldung in einen Ratenkredit sinnvoll ist.
Es gibt für Verbraucherkredite stets Schutzvorschriften, die den Kreditnehmer schützen. Diese Regelungen, die im Verbraucherdarlehensvertrag definiert sind, müssen immer in Schriftform vorliegen und sind erst mit der handschriftlichen oder digitalen Unterschrift des Kreditnehmers gültig. Sollte der Vertrag nicht korrekt durch den Verbraucher signiert sein, dann verfällt der Vertrag für das Darlehen im Normalfall. Der Mindestinhalt, der den Vertrag betrifft, ist auch gesetzlich geregelt. Der Inhalt des Verbraucherkredit-Vertrags muss daher Name und Anschrift des Kreditinstituts, die Darlehensart, die Vertragslaufzeit, den Nettokreditbetrag bzw. die maximale Darlehenshöhe, die Höhe und Fälligkeit der Rückzahlungsraten, die Auszahlungsbedingungen, die Kosten einer Restschuldversicherung, die notwendigen Sicherheiten, die zuständige Aufsichtsbehörde, Informationen zum Widerrufsrechts durch den Kreditnehmer sowie die Möglichkeiten zu einer vorzeitigen Kündigung des Kredits bei einer früheren Rückzahlung, die Folgen bei Zahlungsverzug, den Tilgungsplan, weitere Formalitäten bei Vertragskündigung und weitere bisher nicht genannte Kosten enthalten.
Der Dispositionskredit bzw. Dispo oder Überziehungskredit wird häufig direkt mit der Vergabe der Girokontoeröffnung durch die Bank eröffnet. Sie dienen kurzfristigen und unspezifischen Finanzierungsbedarfen. Die Rückzahlung ist meist flexibel geregelt und kann auch häufig flexibel zurückgezahlt werden. Im Gegensatz dazu steht der Raten- bzw. Konsumentenkredit, der eher klaren Vorhaben gewidmet ist. Die festen Zinssätze sowie die fest vereinbarte Laufzeit geben dem Verbraucher Sicherheit bei der Rückzahlung und kann über mehrere Monate oder sogar Jahre den Kredit mit einer festen Tilgungsrate abbezahlen. Durch eine Überprüfung des Kreditnehmers werden die finanziellen Rahmenbedingungen überprüft, u.a. durch eine Schufa-Abfrage oder durch Bescheinigungen des Arbeitgebers, um eine Rückzahlung des Kredits sicherzustellen, denn Kreditinstitute sind zu der Prüfung der Kreditwürdigkeit gesetzlich verpflichtet. Nur bestimmte sehr kleine Kredite oder Kurzzeitkredite werden hiervon ausgenommen
Neben den üblichen Kreditformen hat sich in den letzten Jahren die Buy-now-pay-later Kreditvariante popularisiert. Hierbei nimmt der Verbraucher einen Kredit bei Kauf auf und kann dann per Ratenzahlung oder zu einem späteren Zeitpunkt die Rechnung beim Unternehmen begleichen. Diese Variante wird meist bei Online-Händlern gefunden und kann häufig schon durch den Bezahlservice abgeschlossen werden. Hierbei ist es auch möglich, dass mehrere Rechnungsbeträge zusammengefasst werden und anschließend in einer Rechnung gezahlt werden können.
Schließlich werden auch Verbraucherkredite meist zweckgebunden vergeben, das heißt, dass sich die Vertragsbedingungen auch an den entsprechenden Zweck binden. Es gibt folgende Optionen: Freie Verwendung, Auto bzw. Motorrad, Wohnen, Umschuldung oder sonstige festgelegte Verwendungszwecke.
Bei der freien Verwendung ist es dem Kunden freigestellt, wie der Kredit genutzt wird und bleibt dadurch flexibel. Diese Darlehen werden auch nicht gebundene Verbraucherkredite genannt. Da hier eine vollständig freie Verwendung des Kredits vorliegt, geht die Bank ein erhöhtes Risiko mit der Vergabe des Darlehens ein. Es gibt keinen konkreten Gegenwert, der als Sicherungsobjekt genutzt werden kann. Wegen dieser Risikosteigerung setzt das Kreditinstitut häufig erhöhte Zinsen an, was man typischerweise beim Überziehungskredit sehen kann. Die Zinsen für den Dispokredit kann leicht bei bis zu 10 % liegen und liegt gelegentlich sogar höher. Grundsätzlich gilt daher, dass ein zweckgebundener Kredit möglicherweise die bessere Wahl für den Konsumenten ist.
Beim Auto- bzw. Motorradkredit kann ein neues Auto oder ein neues Motorrad, aber auch ein gebrauchtes Auto bzw. Motorrad erworben werden. Hierzu gibt es spezielle Kredite, die ausschließlich für den Zweck des Kauf eines Kfz oder Motorrad genutzt werden können. Durch die Zweckbindung ist der Kredit für gewöhnlich günstiger als ein Kredit mit freier Zweckbindung.
Immobiliendarlehen sind eine weitere Form der zweckgebundenen Kreditarten, die für gewöhnlich zu besonders günstigen Konditionen bereitgestellt werden können. Hierbei geht es stets um Immobilienanschaffungen oder Modernisierungen von eigenen oder gemieteten Objekten. Bei Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen muss der Wert der Immobilie stets gesteigert werden.
Wenn der Dispositionskredit genutzt wird und es dadurch zu teuren Überziehungszinsen kommt, kann der Kreditnehmer das Darlehen durch einen günstigeren Ratenkredit ersetzen. Diese Ablösung wird Umschuldung genannt und dient der Reduzierung der Zinsen und sollte unbedingt angegeben werden, damit das vergebende Kreditinstitut nachvollziehen kann, dass es sich nicht um eine Neuverschuldung handelt.
Manche Verbraucherkredite gibt es bereits mit der Zweckbindung im Namen. Dazu zählt zum Beispiel der Autokredit, Hochzeitskredit, oder Immobilienkredit in der Baufinanzierung. Da die vergebende Bank weiß für welchen Zweck das Geld genutzt wird, kann es den Sollzins und Effektivzins beeinflussen. Meistens wird das zu finanzierende Objekt als Sicherungswert hinterlegt. Das ist bei einem Auto und einer Immobilie leicht möglich. Bei Zahlungsausfällen beschlagnahmt das Kreditinstitut das Objekt, um Verluste zu vermeiden. Zum Beispiel wird eine Bank bei einem Auto manchmal den Fahrzeugbrief einfordern, um als Sicherheit das Auto nutzen zu können. Das ist bei einer Händlerbank häufig der Fall und es kann sein, dass der Kfz-Brief bis zur vollständigen Rückzahlung des Autos im Besitz des Kreditinstituts bleibt.
Der Nachweis für den Kauf des Autos wird dann über den Kaufvertrag geregelt. Bei Immobilienkrediten wird der Darlehensgeber mit der Schuld im Grundbuch eingetragen, um das Immobilieneigentum als Sicherungsobjekt zu hinterlegen.
Wegen der Risikominimierung bei zweckgebundenen Verbraucherdarlehen ist es meist günstiger für den Kunden den Kredit abzuschließen, denn das Ausfallrisiko ist für die Bank kleiner, und insbesondere bei Fahrzeugkrediten und Immobilienkrediten ist ein Ausfall durch das Sicherungsobjekt geschützt. Zu diesen Verträgen zählen auch Point-of-Sale-Kredite, die beim Händler abgeschlossen wurden.
Abschließend lässt sich sagen, dass Verbraucher heutzutage viele Möglichkeit haben einen Kredit aufzunehmen und insbesondere teure Konsumentenkredite, wie der Dispositionskredit, sehr leicht für den Kreditnehmer erhältlich sind. Bei einer längeren Nutzung von Fremdkapital sollte man daher über eine Umschuldung des Darlehens in einen langfristig ausgelegten, zweckgebundenen Kredit nachdenken. Durch verschiedene Zahlungsdienstleister ist es sehr leicht möglich Konsumschulden aufzunehmen, um den nächsten Urlaub, das neue Kleidungsstück oder andere Güter zu kaufen und später zu bezahlen. Der Preis, der dafür gezahlt wird wird, ist ein hoher Zinssatz, denn die Bank hat in diesen Fällen für gewöhnlich keine Sicherung durch einen Wertgegenstand, wie es bei einer Immobilie oder beim Kauf eines Autos der Fall wäre.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.