Es ist weit verbreitet, nach Aufnahme eines Kredites durch eine Restschuldversicherung die Ratenzahlung in einer Ausnahmesituation zu sichern. Oft wird aber erst später klar, dass die Restschuldversicherung zu kündigen vernünftiger wäre.
Hierzu das wichtigste in Kürze
- Kreditvertrag und Restschuldversicherung sind zwei unterschiedliche Verträge.
- Bei laufendem Kredit die Restschuldversicherung zu kündigen ist meist nicht möglich.
- Die Restschuldversicherung zu kündigen ist in der Regel nur mit Umschuldung oder vorzeitiger Ablösung im Zusammenhang eines Sonderkündigungsrechtes möglich.
- Eine eigenständige Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme kann die vernünftigere Alternative zu einer Restschuldversicherung sein.
Restschuldversicherung und Kredit
Die Restschuldversicherung eines Kredits wird von einem anderen Unternehmen als der Kredit selber gestellt. Es handelt sich also um zwei Unternehmen. Genau deswegen fällt die Prämie der Versicherung nicht in den effektiven Jahreszins mit ein.
Der Beitrag der Restschuldversicherung wird analog zu dem Beitrag der Risikolebensversicherung (RLV) ermittelt. Während eine klassische Risikolebensversicherung nach einem Jahr Laufzeit kündbar ist, kann eine Restschuldversicherung meist nur mit dem Kredit zusammen gekündigt werden.
Was bringt eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung klingt zunächst sehr vernünftig. Probleme wie Arbeitslosigkeit und Krankheiten können schließlich immer unerwartet auftreten. Sich in so einer Situation keine Sorgen um den eigenen Kredit zu machen ist sicher eine Erleichterung. Zudem hilft der Todesfallschutz der trauernden Familie, die schon genug mit dem Verlust zu tun hat.
Trotzdem raten wir von der Restschuldversicherung ab. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Die Versicherung ist sehr teuer und leistet oft nichts. Es gibt häufig Streit, besonders, wenn man arbeitslos oder krank wird und die Versicherung zahlen soll.
Für die Banken ist die Restschuldversicherung ein sehr erträgliches Geschäft: Eine Marktuntersuchung von 2019 der Banken-Aufsichtsbehörde Bafinhat festgestellt, dass Banken mehr als 50 % der Kosten einer Versicherung als Provision einstecken. Es ist also kein Wunder, wenn ein Berater dich von solch einem Vertrag überzeugen will.
Eine Restschuldversicherung ist niemals verpflichtend.
Selbst bei Abschluss dieser durch einen Bankmitarbeiter ist sie nicht obligatorisch für eine Kreditaufnahme. So eine Versicherung sorgt auch üblicherweise nicht dafür, dass niedrigere Zinsen ausgezahlt werden.
Es gilt also: Bei Kreditaufnahme sollte man keine Versicherung abschließen und sich auch nicht von externen Einflüssen wie Beratern oder Versicherungsangeboten täuschen lassen.
Unter welchen Umständen wird die Restschuldversicherung nicht ausgezahlt?
Die Restschuldversicherung ist nicht nur teuer, sondern wird oft auch einfach nicht ausgezahlt. Grund dafür ist, dass der Versicherungsschutz nicht direkt mit Versicherungsbeginn startet.
Was solch so eine Restschuldversicherung für Sie bedeuten kann, zum Beispiel wenn man Arbeitslos ist, hängt immer vom Vertrag ab:
- Nur die ersten Zwölf Monate des Versicherungsfalls sind abgedeckt. Wenn Sie länger arbeitslos sind, bekommen Sie kein Geld mehr.
- Erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten und einer zusätzlichen Karenzzeit von drei Monaten wird das Geld gezahlt. In diesen Monaten bezahlen Sie also für die Versicherungen, ohne eine Gegenleistung zu beziehen.
- Die Versicherung zahlt nur für drei sogenannte „Leistungsfälle“. Wenn Sie ein viertes Mal arbeitslos werden, zahlt die Versicherung nicht.
Warum werden Restschuldversicherungen abgeschlossen?
In der Regel wird Ihnen eine Restschuldversicherung bei Kreditaufnahme in einer Bank als Zusatzprodukt angeboten. Die Versicherung zahlt jegliche Kreditraten, wenn sie aufgrund der folgenden Fälle die Raten nicht mehr zahlen können.
- Ihr Todesfesfall
- Sie werden berufsunfähig
- Sie werden arbeitslos
Im Falle von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung bis der Versicherte eine neue Stelle gefunden hat oder wieder genesen ist.
Wann erhalte ich nach Kündigung der Restschuldversicherung die Auszahlung?
Grundsätzlich klingt die Restschuldversicherung wie eine win-win-Situation: Selbst bei Zahlungsunfähigkeit wird die Versicherung den Kredit stemmen. Als Versicherter muss man aber beachten, dass im Leistungsfall längere Wartezeiten drohen können.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in einer Marktuntersuchung von September 2020 kam heraus, dass Versicherte mit Einzelversicherungsverträgen über 100 Tage auf die Auszahlung warten mussten. Bei Todesfällen betrug die Bearbeitungsdauer von einem bis zu 36,3 Tagen.
Wann kann ich eine Restschuldversicherung kündigen?
Wenn die Restschuldversicherung ein Kündigungsrecht vorsieht, kann die Restschuldversicherung in der festgelegten Frist gekündigt werden. Meist beträgt die Kündigungsfrist um die Zwei Wochen vor Monatsende. Je nach Vertrag kann es auch eine Mindestvertragslaufzeit von z.B. drei Jahren geben.
Wer verfrüht seinen Kredit zurückzahlt oder umschuldet, hat ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Restschuldversicherung einfach bei der Bank gekündigt werden und Sie können die abgerechneten Beiträge anteilig zurückfordern.
Die Restschuldversicherung mithilfe des Kreditvertrags kündigen
In einigen Fällen kann der abgeschlossene Kredit widerrufen werden und damit auch die verbundene Restschuldversicherung.
Oft informieren Banken ihre Kunden fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht bei Krediten, die mit Restschuldversicherung gekoppelt sind. Über eine lokale Verbraucherzentrale kann man gegen Gebühr prüfen lassen, ob man bei dem eigenem Kreditvertrag falsch informiert wurde. Falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, kann der Kredit häufig auch noch Jahre später widerrufen werden.
Ist dieser Widerruf erfolgreich muss allerdings die Kreditsumme nach marktüblichen Zinsen innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden. Entweder mit eigenem Geld oder einem neuen Anschlusskredit.
Nach Widerruf muss die Bank mindestens einen Teil der Beiträge für die Restschuldversicherung zurückzahlen. Wie hoch dieser Anteil ist hängt vom Einzelfall ab und ist juristisch nicht eindeutig geklärt.
ÄRGER MIT RESTSCHULDVERSICHERUNG IM PRIVATKREDIT
Die Erfahrung unserer Finanzberater haben gezeigt, dass in den vergangenen 15 Jahren die Restschuldversicherung und Restkreditversicherung immer wieder zu Problemen geführt hat. Folgendes Beispiel soll verdeutlichen wie Banken ganz normale Kunden dazu veranlassen die gewinnbringenden Restkredit- und Restschuldversicherungen abzuschließen. Es ist egal ob es um Privatkredite, Autokredite oder Barkredite handelt. Meistens sind die Umstände folgende:
- Aufgrund von Erbschaft, Umschuldung oder einer anderen Geldquelle möchte der Kunde seinen Kredit ablösen.
- Der Kunde teilt seinen Kündigungswunsch der Bank mit und übermittelt eine Kreditablösung mit Ablösedatum.
- Nach Überstellung der Ablöseforderung der Bank stellen sie fest, dass diese sehr hoch und teilweise sogar höher als der Ursprungskredit ist.
- Die Bank verfährt so, da der Einmalbetrag erst nach vollständigem Eingang des Geldes zurückgerechnet wird.
- Dadurch wird der Kunde dazu genötigt durch Umschuldung einen viel höheren Betrag zu finanzieren als notwendig wäre.
- Oftmals fangen die Probleme mit der Restschuldversicherung mit Kündigung des Kredits erst an. Die Banken kündigen die Versicherung nämlich nicht automatisch mit Kündigung des Kredits. Der Kunde steht meistens selbst in der Pflicht die Versicherung eigenständig zu kündigen.
Kündigung bei laufendem Kredit
Auch wenn der Kredit noch eine Weile weiterläuft ist eine Restschuldversicherung möglicherweise nicht mehr nötig. Wenn Sie sich z.B. für den Fall von plötzlicher Arbeitslosigkeit versichert haben, aber nun in einem stabilen Angestelltenverhältnis sind. Oder Sie stellen fest, dass es ein günstigeres Kreditangebot von einem anderen Institut gibt. Welchen Grund auch immer Sie haben: Beinahe jede Restschuldversicherung lässt sich auch bei laufendem Kredit kündigen. Hier müssen Sie aber eine üblicherweise sehr lange Kündigungsfrist einhalten. Die genauen Bedingungen einer Kündigung sind in den Versicherungsunterlagen aufgeführt. Üblich sind folgende Modelle:
- Sie können monatlich kündigen.
- Sie können jedes Jahr zum Ende des Vertragsjahres kündigen: Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch immer um ein Jahr, wenn bis Ende der einjährigen Laufzeit nicht gekündigt wird. In der Regel muss trotzdem ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres die Kündigung beim Anbieter eingehen. Hierbei wichtig zu beachten: Ende des Jahres bedeutet nicht das Jahresende, sondern ein Jahr nach Vertragsbeginn.
- Einige Verträge haben eine Mindestlaufzeit (meistens 3 Jahre) und verlängern sich danach Automatisch um immer ein Jahr. In diesem Fall können Sie erst zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei solchen Verträgen muss üblicherweise ihr Kündigungsschein drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit beziehungsweise des Versicherungsjahres bei Ihrem Versicherer eingereicht sein.
Alternativen zur Restschuldversicherung
Eine sinnvolle und kostengünstige Alternative wäre eine Risikolebensversicherung. Diese kann auch gezielt für Kredite genutzt werden, um Ihre Angehörigen im Todesfall abzusichern.
Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung wird eine feste Summer vereinbart, die bei Ihrem Todesfall ausgezahlt wird. Vorteil hierbei ist, dass die Risikolebensversicherung im Gegensatz zur Restschuldversicherung in Raten gezahlt werden kann und nicht alle Kosten auf einmal entrichtet werden müssen.
Berunfsunfähigkeitsversicherung
Die Berunfsunfähigkeitsversicherung schützt den Kredit- und Arbeitnehmer vor Arbeitsverlust, wenn ihn Krankheit oder ein Unfall plötzlich Arbeitsunfähig gemacht. Vorteil ist hierbei, dass die Versicherung nicht mit Ausschlusskriterien, wie zum Beispiel einer Wartezeit oder einer Einschränkung der Zahlung verbunden ist.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.