Als Nominalzins wurde lange der Zinssatz bezeichnet, welchen der Anleger auf sein Guthaben bei Bankeinlagen erhält. Die Zinsen, die der Darlehensnehmer an die Kreditgeber zahlt, werden ebenso als Nominalzins bezeichnet. Der Nominalzins wird seit 2010 Sollzins genannt. Neben diesen Nominalzinsen muss der Kreditnehmer noch weitere anfallende Gebühren für sein Darlehen entrichten. Der effektive Jahreszins zeigt dem Kreditnehmer – im Gegensatz zum Nominalzins – seine tatsächlich entstehenden Kosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Beurteilung von Kreditkosten fällt dem Nominalzins nur eine untergeordnete Rolle zu. Das Gleiche gilt für eine Anlage in Anleihen. Durch den effektiven Jahreszins werden die tatsächlich anfallenden Kosten eines Kredits viel exakter definiert. Bei Anleihen gilt das für die Rendite.
- Seit der Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie im Jahre 2010 ersetzt die neue Bezeichnung „Sollzins“ den veralteten Ausdruck „Nominalzins“.
Der Nominalzins im Kreditgeschäft
Egal ob es sich um eine Baufinanzierung oder einen Ratenkredit handelt: Der Kunde wird zunächst auf den Nominalzins aufmerksam gemacht. Dieser kann für die komplette Dauer der Laufzeit des Darlehens festgelegt sein. Bei einer Vereinbarung über einen variablen Zinssatz ist die Orientierung am Kapitalmarktzins üblich. Die Darlehenslaufzeit und eine Zinsfestschreibung sind bei Ratenkrediten der Normalfall. Bei langjährigen Baufinanzierungen kann es passieren, dass die Zinsbindung kürzer als die Gesamtlaufzeit des Darlehens ist, da sich die Zinsen keinesfalls über die kommenden 30 Jahre prognostizieren lassen. Der Nominalzins sagt lediglich etwas über die Höhe des Zinssatzes aus, nicht jedoch über die tatsächlich anfallenden Kosten.
Um Kreditangebote besser vergleichbar zu machen, wurden die Banken und Kreditanbieter vom Gesetzgeber bei der Erneuerung der Preisabgabenverordnung gezwungen, bei Kreditangeboten den effektiven Jahreszins anzugeben. Dadurch wird unter anderem die Tilgungsverrechnung berücksichtigt. Bei einer monatlichen Verrechnung der Tilgung eines Kredits entstehen weniger Zinsen als bei einer Verrechnung per Jahresende. In so einem Fall bezahlt der Darlehensnehmer die Zinsen auf den Stand des Darlehens vom Jahresanfang, obwohl er monatlich tilgt.
Kosten für freiwillige Zusatzvereinbarungen, wie beispielsweise eine besonders schnelle Auszahlung der Kreditsumme oder eine Restschuldversicherung werden nicht im effektiven Jahreszins aufgeführt, da sie nicht Teil des Darlehens sind.
Der Nominalzins richtet sich bei Darlehen nach der Bonität des Darlehensnehmers und der Darlehenslaufzeit. Die tatsächliche Höhe des Nominalzinses ist von verschiedenen Gesichtspunkten abhängig. Bei Darlehen zur Immobilienfinanzierung steigt die Höhe des Nominalzinses mit der Länge der Laufzeit. Auch die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers beeinflusst die Zinshöhe. Der Risikofaktor, dass ein Kredit „notleidend“ werden kann, wird in die Kreditzinsen eingepreist. Je besser die Bonität eines Kreditnehmers ist, umso geringer ist dieses Risiko.
Der Beleihungsauslauf ist ein weiterer Faktor, der eine Baufinanzierung beeinflusst. Je mehr Eigenkapital der Käufer einer Immobilie mitbringt, umso niedriger ist das Risiko, dass er seinen Kredit nicht tilgen kann. Auch das wird mit niedrigeren Nominalzinsen anerkannt und berücksichtigt.
» Laufenden über die aktuellsten Entwicklungen der Zinsen!
Der Nominalzins
Bei Darlehen unterscheidet man zwischen dem Nominalzins und dem effektiven Jahreszins. Der Sollzins, wie der Nominalzins auch genannt wird, ist der Zinssatz, der für ein Darlehen in einem Kalenderjahr berechnet wird. Dies ist durch die zusätzliche Markierung mit der lateinischen Abkürzung p. a. = per annum erkennbar. Übersetzt heißt das „pro Jahr“. Wie Ihre Monatsrate ausfallen wird, können Sie auf Grundlage des Nominalzinses und der zu tilgenden Kreditsumme ausrechnen.
Der Effektivzins
Der Effektivzins besteht aus dem Nominalzins und den zusätzlich anfallenden Kosten, die bei der Kreditaufnahme fällig werden. Das sind Bearbeitungsgebühren und mögliche Gebühren für eine Zinsfestschreibung. Auf Grundlage des effektiven Jahreszinses sind Kreditangebote gut miteinander vergleichbar. Nutzen Sie unseren Kreditrechner, um leicht herauszufinden, wie hoch Ihr Wunschdarlehen ausfallen kann.
Wie unterscheiden sich Nominalzins und Effektivzins?
Im Nominalzins sind weder die Nebenkosten eines Darlehens noch die Zinseszinsen einer Geldanlage eingerechnet. Mit dem Effektivzins haben Sie diese Faktoren in der Berechnung drin.
Nominalzins und Effektivzins bei Krediten
Bei einem Darlehen zeigt der effektive Jahreszins sämtliche Kosten und Gebühren, die bezahlt werden müssen.
Der zugrunde liegende Zinssatz und zusätzlich
- Bearbeitungsgebühren
- Kontoführungsgebühren
- Bereitstellungszinsen (oder Transaktionskosten bei Geldanlage)
Der Nominalzins ist mit der Kaltmiete vergleichbar, während der effektive Jahreszins der Warmmiete entspricht. Daher ist der effektive Jahreszins stets höher als der Nominalzins. Vom Gesetzgeber wurde daher auch festgelegt, dass immer der Effektivzins angegeben werden muss, um so die verschiedenen Kreditangebote für die Verbraucher besser vergleichbar zu machen.
Nominalzins und Effektivzins bei Tagesgeld und Festgeld
Der Nominalzins bei Geldanlagen entspricht stets den Zinserträgen für ein Jahr. Normalerweise ergibt der Nominalzins bei Festgeld oder Tagesgeld auch die zu erwartende Rendite. In seltenen Ausnahmefällen kann es sein, dass der Effektivzins höher ausfällt als der Nominalzins.
Es gibt Geldanlagen, bei denen die Zinsen nicht jährlich, sondern viertel- oder halbjährlich ausbezahlt werden. In diesen Fällen werden diese Ausschüttungen mit verzinst. Nominalzinsen werden stets für ein ganzes Jahr angegeben und berechnet. Der entstehende Zinseszinseffekt bliebe sonst unberücksichtigt. Daher ist der effektive Jahreszins bei manchen Festgeldern und Tagesgeldern höher.
Falls Anbieter von Tagesgeld oder Festgeld Sonderzahlungen vereinbaren, beispielsweise als Prämie für die Neueröffnung des Investmentkontos, ist diese Sonderzahlung nicht im Nominalzins enthalten.
Der Realzins
Für Sparer und Kreditnehmer ist nicht nur der nominale Betrag ausschlaggebend. Es kommt auch darauf an, wie viele Produkte oder Dienstleistungen sie für ihr Geld erhalten. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Kaufkraft“ des Geldes. Durch den Anstieg des Preisniveaus sinkt die Kaufkraft. Diesen Kaufkraftverlust nennt man Inflation. Die tatsächlichen Kosten von Darlehen und die echten Erträge von Sparanlagen kann man berechnen, indem man die Inflationsrate von diesen Ausgaben und Einnahmen abzieht.
Ein praktisches Beispiel, welches die Wirkung der Inflation verdeutlicht
Sie bezahlen 1000,00 € auf ein Festgeldkonto bei Ihrer Bank ein. Bei einem Nominalzins von 2 % erhöht sich Ihre Sparanlage nach einem Jahr auf 1020,00 €. Falls die Inflation 3 % beträgt, hätten sich Waren und Dienstleistungen im gleichen Zeitraum von 1.000,00 € auf 1.030,00 € verteuert. Der Realzins wäre also – 1 %. Dieser errechnet sich, indem man die Inflationsrate vom Nominalzins subtrahiert.
2 % Nominalzins minus 3 % Inflationsrate ergibt – 1 % Realzins.
Wonach richtet sich die Höhe des Sollzinses?
Der Sollzins (Nominalzins) hängt von den folgenden Faktoren ab:
- Höhe des Zinssatzes, den die Banken bei der Zentralbank bezahlen
- Höhe des Darlehens
- Darlehenslaufzeit
- Konkurrenzsituation zwischen den Darlehensanbietern
- Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers
Je besser die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers ist, umso geringer ist das Risiko des Kreditausfalls und somit sind die Zinsen, um das Darlehen zu finanzieren, niedriger.
Welche Bedeutung hat der Sollzins für Kredite und was ist der Unterschied zum Realzins ?
Der Sollzins (früher Nominalzins), ist die Grundlage, um die monatlichen Kreditraten zu berechnen. Er wird für die gesamte Dauer der Zinsbindung festgeschrieben, kann also nicht verändert werden. Im Allgemeinen kann der Darlehensnehmer mit einer höheren Kreditwürdigkeit und einer guten Einschätzung seiner Immobilie durch die Bank einen niedrigeren Sollzins erhalten. Dabei spielt die Schufa-Auskunft eine Rolle, bei welcher die Bank den Schufa-Score des Kreditnehmers erfragt. Weiterhin ist die Beleihungsgrenze ein Faktor, der für den Sollzins wichtig ist. Solange die Kreditsumme weniger als 60 % des Beleihungswerts beträgt, ist der Nominalzins niedriger als bei Überschreitung dieser Schwelle.
Beim Sollzins wird – im Gegensatz zum Realzins – die Inflationsrate nicht berücksichtigt. Bei einer Inflationsrate von 3 % und einem Sollzins von 2 % verliert ein Kredit über die Jahre an Wert. Die Belastung wird niedriger, da das Darlehen in derselben Höhe wie das Bargeld durch den Kaufkraftverlust (= Inflation) an Wert verliert.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.