Ärgerlich ist es allemal, wenn man den perfekten Kredit zu optimalen Konditionen gefunden hat und dieser dann doch noch abgelehnt wird. Hat man ein gutes Kreditangebot online gefunden, sind vorerst wenige Angaben nötig, um eine erste Zusage zu erhalten. Um einen Kreditvertrag zu erhalten, sind jedoch Sicherheiten und weitere Dokumente zur endgültigen Prüfung nötig, damit das Kreditinstitut die obligatorischen Checks durchführen kann. So kann es vorkommen, dass der Kreditgeber den gewünschten Antrag ablehnt und man sich fragt, wie es dazu kommen kann, wenn doch zuvor eine Zusage erteilt wurde.
Als Kreditinteressent oder -nehmer muss man sich bewusst sein, dass der Kreditgeber nicht dazu verpflichtet ist, Kreditanträge anzunehmen und der Kreditnehmer ist nicht dazu verpflichtet, ein Kreditangebot anzunehmen. Ohne jegliche Angabe von Gründen kein ein Kreditinstitut den Antrag einer Person ablehnen, unabhängig davon, welches Einkommen der Kreditsteller laut seinen Angaben regelmäßig erhält.
Das Kreditinstitut nimmt vor Kreditvergabe komplexe und individuelle Prüfungen vor, die bestimmte Bedingungen sowie Kriterien abdecken. Nach diesen Angaben entscheidet der Kreditgeber, ob ein Antrag abgelehnt oder anerkannt wird und diese Entscheidung kann sich noch während des Prüfungsprozesses ändern. Letztendlich bedeutet das, dass ein Kreditantrag zunächst akzeptiert wird und dann im Verlauf nach weiteren Prüfungskriterien abgelehnt wird. Der tatsächliche Kreditvertrag wird nicht bei einer ersten Zusage fertig gestellt, sondern gilt erst als abgeschlossen, wenn sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditsteller den Vertrag unterzeichnet haben.
Wenn ein Kredit erst akzeptiert und dann schlussendlich doch noch von der Bank abgelehnt wird, kann dies bedeuten, dass weitere Prüfungen und Dokumente ergeben haben, dass die Kreditfähigkeit als nicht hinreichend angesehen wurde und das Risiko eines Kredites zu hoch für die Bank ist – sie fürchtet, dass sie keine Rückzahlungen erhalten wird. Oder aber es stellte sich heraus, dass vom Kreditnehmer Falschangaben gemacht wurden. Hat das Kreditinstitut Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Antragstellers oder zweifelt die gemachten Daten an, kann die Bank den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Das bedeutet aber nicht, dass mein keinerlei Chance auf einen Kredit mehr hat.
Alle wichtigen Informationen im Überblick:
- Zur Minimierung des Zahlungsrisikos nimmt das Kreditinstitut komplexe Prüfungen vor, die die Kreditwürdigkeit des Antragstellers belegen.
- Neben eigenen Prüfungssystemen nutzen Kreditinstitute SCHUFA-Einträge, um Auskunft über das allgemeine Zahlungsverhalten des Antragstellers zu erhalten und einschätzen zu können.
- Wird ein Kreditantrag abgelehnt, weil die SCHUFA-Auskunft inkorrekte Einträge zum Kreditnehmer enthält, kann um eine Revision gebeten werden, um die Kreditwürdigkeit zu verbessern.
- Ist man überschuldet und finanziell nicht mehr zu Kreditaufnahmen fähig, ist es sinnvoll, einen Schuldnerberater zu kontaktieren und um Rat zu bitten.
Haben Kreditinstitute das Recht, Antragsteller abzulehnen?
Die gesetzlich geregelte Vertragsfreiheit gibt sowohl Kreditnehmern als auch Kreditgebern die Möglichkeit, frei entscheiden zu können, ob Kreditangebote angenommen oder abgelehnt werden. Dies bedeutet also, dass eine Bank einen Antragsteller und seinen Antrag nicht akzeptieren muss. Auch dann, wenn dem Antragsteller eine ideale Bonität nachgewiesen werden kann, steht es der Bank frei, diesen dennoch abzulehnen. Wieder müssen dem Kreditnehmer dabei keinerlei Gründe gegeben werden.
Da jedes Kreditinstitut jedoch gewinnorientiert arbeitet, ist die übliche Vorgehensart, dass Kreditanträge sowie die dazugehörige Bonität geprüft werden und wenn der Kreditnehmer die monatlichen Ratenzahlungen finanziell stemmen kann, wird der Antrag in der Regel akzeptiert. Ergibt die Prüfung allerdings, dass eine optimale Kreditwürdigkeit nicht nachgewiesen werden kann, wird der Antrag aufgrund des Risikos meist abgelehnt.
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Erst eine Zusage erhalten, dann eine Absage
Ärgerlich ist es, wenn das Kreditinstitut den Antrag des Interessenten bei erster Prüfung annimmt und dann im Anschluss doch noch ablehnt. Dabei ist das Kreditinstitut völlig im Recht, denn solange der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, ist weder Kreditgeber noch Kreditnehmer schuldpflichtig. Eine nachträgliche Absage ist dann möglich, wenn sich nach weiterer Prüfung der Angaben zum Kreditsteller herausgestellt hat, dass Falschangaben gemacht wurden oder die Bonität doch nicht gewährleistet werden kann. Die Bank wird also kein Risiko eingehen wollen und lehnt den Antrag daher ab.
Es scheint so einfach: Online stehen etliche Angebote von zig Kreditinstituten zur Verfügung und nach der ersten Dateneingabe wirkt es so, als würde die Bank den Antrag annehmen und die Kreditsumme zur Verfügung stellen, doch letztendlich kommt es doch nicht zum Kreditabschluss – wieso?
Ablehnung nach Dokumentenprüfung
Der Kreditgeber verlangt vor Vertragsabschluss Bonitätsnachweise, um zu prüfen, ob durch ein geregeltes und ausreichendes Einkommen Ratenzahlungen getätigt werden können. Außerdem müssen regelmäßige Ausgaben aufgestellt werden, damit die Bank einschätzen kann, wie hoch oder niedrig das Risiko eines Zahlungsrückstandes sein wird. Bei folgenden Gründen lehnt das Kreditinstitut den Antrag für einen Kredit in den meisten Fällen ab, nachdem die nötigen Unterlagen eingeschickt wurden:
Kontoüberziehung: Nutzt man einen Dispokredit bei seinem Girokonto, sieht das Kreditinstitut dies als negativen Einfluss. Bevor man also einen Kredit beantragt, sollte man sicherstellen, dass das Minus im Konto ausgeglichen ist.
Kreditwürdigkeit: Anhand der Bonität kann sich das Kreditinstitut einen finanziellen Eindruck über den Antragsteller verschaffen und einschätzen, wie hoch das Risiko sein wird, dass Zahlungen nicht getätigt werden können. Dies bedeutet also vereinfacht, dass eine negative Bonität einem hohen Rückzahlungsrisiko gleich kommt. Welche Kriterien die Kreditwürdigkeit steuern, erklären wir nun für Sie.
Ihre berufliche Tätigkeit
Festangestellte und Verbeamtete haben prinzipiell hohe Chancen, an einen Ratenkredit zu kommen, da sie regelmäßige und sichere Einnahmen erhalten. Das Kreditinstitut schätzt das Zahlungsrisiko bei diesen Gruppen als niedrig ein und kann davon ausgehen, dass alle Ratenzahlungen zuverlässig getätigt werden. Haben Sie jedoch keinen festen Arbeitsplatz oder befinden sich noch in der Probezeit, schätzt der Kreditgeber Zahlungen als gefährdet ein, da eine kurze Kündigungsfrist Ihr Einkommen unsicher macht. Über die Zeit der Probezeit hinaus erhalten Sie womöglich keinen Kredit, aber wenn die Laufzeit des Kredits sich mit der Probelaufzeit überschneidet, sind Kredite je nach Bank zu höheren Zinssätzen möglich.
Für selbstständig oder freiberuflich Beschäftigte ist die Kreditaufnahme etwas komplizierter. Das Kreditinstitut führt dabei scharfe Prüfungen durch, um zu garantieren, dass der Kredit auch zurückbezahlt werden kann. Dazu muss der Antragsteller unterstützende Dokumente vorlegen, die beweisen, dass er oder sie in den letzten drei Jahren ausreichende Einnahmen gemacht hat. Für Antragsteller, die eine Existenzgründung durchlaufen, stehen die Chancen auf einen Kredit jedoch sehr schlecht. Auch Studenten erhalten so gut wie nie einen Kredit, da diese finanziell meist stark abhängig und unflexibel sind. Bei klassischen Ratenkrediten benötigen sie eine Bürgschaft, z.B. von den Eltern. Allerdings gibt es spezielle Studienkredite, die an die Situation der Studierenden angepasst sind.
Die Lösung für viel Probleme: Eine Bürgschaft
Wenn der Kredit abgelehnt wird, liegt das meist an der Lebenssituation vom Antragsteller. Um die Sicherheit von Rückzahlungen zu haben, verlangt das Kreditinstitut finanzielle Beweise für die persönliche Belastbarkeit. Können diese Beweise nicht geliefert werden oder reichen diese nicht aus, lehnt der Kreditgeber den Antrag ab, da er das Risiko nicht eingehen möchte. Dies gilt auch für selbstständig Arbeitende. Sind Sie noch nicht über drei Jahre selbstständig, werden Sie nicht dazu in der Lage sein, genügend Dokumente über Ihr Einkommen vorzulegen, also wird das Kreditinstitut Ihren Antrag ablehnen müssen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie keinerlei Chance auf einen Kredit haben. Die Lösung findet sich in einem Bürgen. Erklärt sich eine Drittperson dazu bereit, die Verantwortung für Ihre Zahlungsunfähigkeit zu übernehmen, sollte es zu Zahlungsrückständen kommen, reicht diese Sicherheit häufig aus, um den Kreditgeber von einem Kreditabschluss zu überzeugen.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.