Zu Beginn der Vertragslaufzeit zahlt der Leasingnehmer eine Leasingsonderzahlung. Die genaue Höhe dieses Betrags kann je nach Vertrag variieren. Diese Vorauszahlung dient dazu, die Leasingraten zu reduzieren und mindert somit die finanzielle Belastung in den nachfolgenden Monaten.
Was ist eine Leasingsonderzahlung?
Der Begriff mag für Nicht-Experten zunächst kompliziert klingen, aber wir können Ihnen versichern, dass es sich lediglich um die Anzahlung für einen Leasingvertrag handelt. Bei dieser speziellen Zahlung handelt es sich um einen Geldbetrag, der zu Beginn des Leasings gezahlt wird und je nach Vertrag variieren kann. Die Höhe dieser Sondermietzahlung kann zwischen 10 % und 30 % des Neupreises des Fahrzeugs liegen, abhängig von den Vertragsbedingungen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie auch ohne eine solche Anzahlung einen Leasingvertrag abschließen können.
In den meisten Fällen haben Sie bei Leasingverträgen die Wahl zwischen einer Vorauszahlung oder einer monatlichen Gebühr für die Nutzung des Fahrzeugs, bei der Sie auf eine zusätzliche Anzahlung verzichten können.
Preise für die Raten können folgendermaßen berechnet werden:
- Kilometerleasing: Wie viele Kilometer planen Sie voraussichtlich mit dem geleasten Fahrzeug zurückzulegen?
- Restwertleasing: Welchen Wert wird dem Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags zugemessen?
- Anzahlung: Leisten Sie eine Leasingsonderzahlung, um die zukünftigen monatlichen Raten signifikant zu reduzieren.
Das bedeutet für Sie: Neben den Abnutzungs- und Nutzungskosten hängt die Höhe Ihrer Leasingraten auch davon ab, ob Sie bereits eine größere Summe im Voraus bezahlt haben. Dieses Prinzip ähnelt dem bei der Finanzierung: Je höher Ihre Sonderzahlung, desto niedriger fallen die monatlichen Raten aus.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
- Leasingsonderzahlungen stehen den sofort nach Abschluss des Leasingvertrages fälligen Anzahlungen gleich.
- Der Mieter muss eine Sonderzahlung leisten.
- Die Höhe der Sonderzahlung beeinflusst die spätere Höhe der Monatsrate.
Die erste Rate
Die Leasingsonderzahlung wird oft auch als „Anzahlung“ bezeichnet. Sie stellt die erste Zahlung oder Rate dar, die der Leasingnehmer an den Leasinggeber leistet. Obwohl der Begriff „Anzahlung“ nicht ganz korrekt ist, da der Leasingnehmer das Fahrzeug beim Leasing nicht erwirbt, wird die Höhe dieser Sonderzahlung in den meisten Fällen anhand des Fahrzeugwerts festgelegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Mietvertrag eine Leasingsonderzahlung erfordert, aber wenn sie vereinbart ist, muss dies im Vertrag vermerkt sein. Die Höhe der monatlichen Raten hängt unter anderem von der Existenz und der Höhe der Leasingsonderzahlung ab.
Ist eine Leasingsonderzahlung unvermeidbar? Die meisten Leasingverträge sehen eine Leasingsonderzahlung vor, obwohl einige Vermieter auf solche Sonderzahlungen verzichten. Die Leasingsonderzahlung wird oft genutzt, um das Zahlungsausfallrisiko in gewissem Maße abzusichern, und daher zögern die meisten Autohändler, darauf zu verzichten. Jedoch kann eine Leasingsonderzahlung auch vorteilhaft für den Leasingnehmer sein.
Die Leasingsonderzahlung wird als eine Art Anzahlung auf den Vertrag betrachtet, und die Höhe dieser Pauschalzahlung kann in der Regel vom Leasingnehmer frei gewählt werden.
Je höher die Anzahlung ist, desto niedriger sind normalerweise die monatlichen Raten. Der insgesamt zu zahlende Betrag bleibt in jeder Option in der Regel während der gesamten Vertragslaufzeit gleich. Wenn Sie sich am Ende der Leasinglaufzeit für den Kauf entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, das gesamte Leasingobjekt gegen eine einmalige Zahlung zu erwerben. Wenn Sie dies zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht finanzieren können, besteht die Option, monatliche Ratenzahlungen bis zum Eigentumsübergang des Mietobjekts auf den Mieter oder Pächter zu leisten.
In der Regel sind Kündigungsrechte während der Grundmietzeit ausgeschlossen. Wenn Sie beispielsweise die vereinbarte Kilometergrenze innerhalb eines bestimmten Zeitraums, beispielsweise eines Monats, überschreiten, können zusätzliche Gebühren für die zusätzliche Nutzung anfallen.
Ein Mietvertrag mit einer Kilometerklausel kann schnell zu einer Kostenfalle werden. Normalerweise gibt es eine vorab festgelegte Höchstgrenze für die gefahrenen Kilometer. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, müssen Sie möglicherweise zusätzlich zahlen. Vermieter bieten normalerweise bis zu 3.000 km kostenlose Zusatzkilometer an, dies ist jedoch keine verpflichtende Regel. In der Regel werden 10 bis 15 Cent für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer berechnet.
Betriebliche Nutzung als Grundvoraussetzung
Die Bilanzierung eines Vermögenswerts setzt natürlich voraus, dass dieser Vermögenswert für betriebliche Zwecke genutzt wird. Falls das nicht der Fall ist, erfolgt keine Bilanzierung, und es werden auch keine Unternehmensmittel dafür verwendet. Sollte dennoch eine betriebliche Nutzung stattfinden, muss dies wie ein Gehalt zusätzlich versteuert werden.
Wie bereits erwähnt, ist Leasing im Wesentlichen eine Form der Vermietung. Gemäß dem Handelsgesetzbuch (HBG) werden die monatlichen Zahlungen oder Verbindlichkeiten für Leasingraten direkt dem Aufwandskonto belastet.
Welche Folgen hat eine Zweckänderung des Autoleasings durch Sonderzahlungen?
Es ist absehbar, dass sich die Nutzung von Dienstwagen in den kommenden Jahren verändern wird. Dies liegt daran, dass Autos nicht mehr ausschließlich für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Es ist also nicht nur die Nutzung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Leasing-Sonderzahlung von Bedeutung, sondern auch die verbleibende Laufzeit des Mietvertrags. Dies bedeutet, dass spätere Änderungen der Nutzungsbedingungen ebenfalls Auswirkungen auf die Steuerbescheide haben können.
Nutzungsänderungen bei geleasten Fahrzeugen führen zu Anpassungen der Steuerbescheide
Die Steuerbehörde betrachtet eine Änderung in der Nutzung rückwirkend. Das bedeutet, dass Ihr Steuerbescheid geändert werden kann, wenn sich Ihre Nutzung eines Fahrzeugs ändert.
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Lohnen sich Leasingsonderzahlungen?
Wer derzeit ein Auto least, möchte wissen, ob sich die Sonderzahlung lohnen würde. Dies hat tatsächlich einige Vorteile. Dazu gehört die verbesserte Kontrolle der Mietkosten, da kleinere monatliche Raten gezahlt werden, während zu Beginn des Mietvertrags höhere Beträge aufgebracht werden, um langfristig eine bessere finanzielle Planung zu ermöglichen. Leasingsonderzahlungen eröffnen auch Menschen mit einer etwas schwächeren Bonität die Möglichkeit, Fahrzeuge zu leasen, die sie aufgrund der üblichen Bonitätskriterien eines Vermieters normalerweise nicht mieten können. Hierzu gehören Personen mit geringerem Einkommen und Selbständige, die erst seit kurzer Zeit erwerbstätig sind. Dabei erfüllen sie nicht die üblichen Bonitätskriterien eines Vermieters:
- Regelmäßiges Einkommen in angemessener Höhe
- langfristiger Einkommensnachweis für einen adäquaten Zeitraum
Diese Kreditkonditionen sind oft die Voraussetzung dafür, dass jemand ein Fahrzeug ohne eine hohe Anzahlung leasen kann. Durch die Leasingsonderzahlung werden die Anforderungen an die Kreditwürdigkeit sowie die monatlichen Raten reduziert. Personen, die in der Lage sind, für einen gewissen Zeitraum zu sparen und die Leasingsonderzahlung zu leisten, gelten als zuverlässige Mieter. Dies macht die Autovermietung auch unter schwierigeren Bedingungen durchaus realisierbar.
Der größte Vorteil der Sonderzahlung
Sonderzahlungen können zu effektiven Zinserträgen führen, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um ein zinsloses Leasing. In der Regel verzinst der Leasinggeber den Leasingbetrag kontinuierlich, und die Zinsen sind in den monatlichen Raten enthalten. Durch eine Leasingsonderzahlung verringert sich jedoch der Zinsaufschlag, wodurch der gesamte Leasingbetrag abnimmt. Dies mag auf den ersten Blick so aussehen, als ob Sie mehr bezahlt hätten, da Anzahlungen und Raten geleistet werden mussten, doch das ist trügerisch. Tatsächlich haben Sie am Ende durch die Sonderzahlung Geld gespart. Es ist jedoch ratsam, dies in Ruhe selbst nachzurechnen. Ein seriöser Leasinggeber sollte Ihnen diesen Vorteil in konkreten Zahlen erläutern können.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.