Kreditverträge bleiben unverändert
Verträge für Ratenkredite der Sberbank Direct wurden von der BAWAG aufgekauft, was alle Kundinnen/Kunden des Kreditinstitutes betrifft. Einbezogen in diese Übernahme sind alle Ratenkredite sowie jegliche Restschuldversicherungen, die möglicherweise existieren. Trotz der Übernahme durch die BAWAG ändern sich die Kreditkonditionen des Vertrags für Kreditnehmer in keiner Weise. Es entstehen keinerlei Nachteile, jedoch bleibt ein Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen. Alle Bankverbindungen bleiben wie zuvor bestehen, da sowohl das Konto für Einzahlungen sowie die benötigte Einzugsermächtigung mit übernommen werden.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
- Die Sberbank Europe AG unterliegt der EZB. Diese hat das Kreditinstitut mit dem Hintergrund einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit in Österreich schließen lassen. Dies geschah durch die dort ansässigen Behörden.
- Das Kreditinstitut mit Gründungshauptsitz in Russland hat auch von deutschen Kunden als Privatanleger profitiert, die über die Tochterfirmen Geld in das russische Unternehmen gesteckt haben.
- Dank der Einlagensicherung konnten Geldeinlagen von bis zu 100.000 Euro (per Kreditgeber und -nehmer) von der Versicherung ausgezahlt werden. Der Restwert wird von der Sberbank Direct zurückgezahlt.
- In Österreich wurden alle bestehenden Kreditverträge am 03.05.2022 von der Bank „BAWAG“ aufgekauft
Schnelle und einfache Kredite wurden mit Sberbank möglich gemacht
Die Sberbank bot Kredite mit fairen Konditionen, mit denen Sie sich Ihre Wünsche finanzieren konnten. Die Zinssätze sowieso Vertragslaufzeiten waren individuell anpassbar und voll flexibel, sodass für jeden Kunden ein passender Kredit zugeschnitten werden konnte. Aber nicht nur attraktive Zinssätze lockten hier an, auch die vollste Transparenz der Konditionen sowie ein verlängertes Recht auf Wiederruf wurden bei der Sberbank angeboten. Die angebotenen Sofortkredite boten eine optimale Lösung zur Kreditablösung, sodass Sie auch langfristig von günstigen Zinssätzen hätten profitieren konnten.
Durch den hohen Abzug der Liquidität musste das Unternehmen letztendlich doch aufgeben: Die FMA, österreichische Finanzmarktaufsicht, hat im März 2022 die Geschäftsaufgabe der Sberbank Europe AG veranlassen müssen. Dies betraf den Unternehmenssitz in Wien. Bereits zuvor sah die EZB ein Risiko in möglichen Zahlungsausfällen durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Seit dem Überfall der Ukraine wurde der Betrieb der Sberbank stark begrenzt und nur auf den nötigsten Bedarf heruntergeschraubt – Kunden wurden gedrängt, maximal 100 Euro täglich mit der Sberbank Europe AG abzuheben, um den täglichen Notbedarf decken zu können.
Konten bei der Sberbank nicht mehr zugreifbar
Wer deutscher oder österreichischer Kunde mit der Sberbank Europe AG ist, wird nicht mehr auf bestehende Konten zugreifen können, zusätzlich sind alle Funktionen des Online-Bankings abgestellt worden. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) sagt aus, dass etliche Einleger/innen in Deutschland, die ihr Vermögen bei der Sberbank Direct, einer Zweigniederlassung, angelegt haben, davon betroffen sein werden. Betroffen sind circa 35.000 Kunden des Kreditinstitutes, die insgesamt Anlagen im Wert von 1 Milliarde Euro dort hinterlassen haben. Lediglich 813 Millionen Euro sind davon versichert und damit erstattungsfähig durch die ESA.
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) arbeitet eng mit der Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) zusammen. Sie greift bei Erstattungen mit der Sberbank Direct ein und übernimmt die Abwicklungsprozesse. Pro Kunde und Bank ist eine Sicherung von 100.000 Euro gesetzlich geregelt, was durch die EdB und ESA geschützt ist. In einigen individuellen Fällen sind Sicherungen von bis zu 500.000 Euro möglich. Bei Finanzierungen zu Privatimmobilien ist dies beispielsweise oft der Fall.
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Zinserstattungen
Alle Anleger von Tagesgeldern sowie Festgeldern haben das Recht, sich auch Zinsen, die während der Kreditlaufzeit mit der Sberbank angefallen sind, erstatten oder anteilig entschädigen zu lassen. Auch diese Entschädigung ist durch die gesetzlichen Einlagensicherungen abgesichert. Alle vertraglich festgelegten Zinssätze werden hierbei berücksichtigt.
Sicherungen von bis zu 100.000 Euro
Bei allen Kreditinstituten, die ihren Standort innerhalb eines EU-Mitgliedsstaats haben, müssen alle Einlagen mit einem Wert von bis zu 100.000 Euro abgesichert werden. In individuellen Fällen sind auch Sicherungen von bis zu 500.000 Euro möglich. Durch die Maßnahmen, die von der FMA durchgeführt wurden, konnte die Einlagensicherung eingreifen.
Für die Einlagensicherung ist die ESA als auch die EdB zuständig. Die kooperierenden Einrichtungen aus Deutschland und Österreich stellen sicher, dass gesicherte Geldsummen von Anlegern/Anlegerinnen rechtmäßig ausgezahlt werden. Der betroffene Kunde benötigt zur Auszahlung der Geldsumme ein Konto bei einer anderen Bank, da alle Zahlungen ausschließlich per Banküberweisung erfolgen.
Alle betroffenen Kunden aus Deutschland wurden postalisch über das Vorgehen benachrichtigt und haben alle notwendigen Informationen und Formulare zur Antragstellung erhalten.
Auch die Kunden aus Österreich sind durch die Zweigniederlassung in Wien von ausstehenden Auszahlungen betroffen. Die ESA bestätigt, dass Rückzahlungen getätigt werden, da Sberbank Direct nicht in die Insolvenz gehen wird. Durch den Verkauf von Kreditbeständen an konkurrierende Banken kann Sberbank genügend Einnahmen erreichen, um die Auszahlungen an Kunden durchzuführen. Kunden mit Anlagen von über 100.000 Euro fürchteten starke Verluste eingehen zu müssen, doch betroffene Kunden berichteten bereits von zufriedenstellenden Rückzahlungen.
Alle betroffenen Kunden der Sberbank Europe, also auch Kunden von Sberbank Direct haben ein Anrecht auf ihren Entschädigungsanteil, wobei viele der Kunden bereits ausgezahlt wurden. Seit Mitte März werden Rückzahlungen durch die Einlagensicherungen getätigt und inzwischen konnten bereits 97 % der betroffenen Kunden mit veranlassten Auszahlungen abgedeckt werden.
Seit Ende Februar litt das Kreditinstitut bereits unter Finanzhürden, die sich drastisch verschlechterten. Mit Hauptsitz in Moskau erlebte die Bank eine starke Verschlechterung der finanziellen Lage durch den Angriff Russlands auf das Nachbarland, die Ukraine. Aufgrund der Sanktionen russischer Banken musste sich die EU-Bankenaufsicht dazu entscheiden, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens Anfang März gänzlich einzustellen. Diese Entscheidung musste auf Anweisung der Europäischen Zentralbank getätigt werden.
Trotz der dramatischen Lage können Kunden dank der gesetzlich geregelten Einlagensicherung in der EU mit Entschädigungen rechnen. Pro Kunde sind so 100.000 Euro Anlagenwerte abgesichert, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr. Da die Sberbank nicht in die Insolvenz gehen muss, was im Mai klargestellt wurde, werden auch unabhängig von der Einlagensicherung Rückzahlungen getätigt, die von der Sberbank direkt ausgezahlt werden und die Werte über 100.000 Euro betreffen.
Doch was passiert, wenn der Fall eintreten sollte, dass der ausgezahlte Betrag nicht mit der tatsächlich getätigten Summe des Kundens übereinstimmen sollte? Ist eine Korrektur des Auszahlungsbetrags nötig, sollte der betroffene Kunde zum nächstmöglichen Zeitpunkt Kontakt mit der ESA aufnehmen und um Korrektur bitten. Der entsprechende Fall wird individuell geprüft, damit eine Lösung gefunden werden kann. Die ESA ist unter folgender Hotlinenummer zu erreichen: +43 (1) 533 98 030.
Betroffene Gemeinschaftskonten
Gemeinschaftskonten bekommen lediglich die halbe Erstattungssumme ausgezahlt, da beide Inhaber des Kontos jeweils ein eigenes Formular erhalten. Da die Anträge und Formulare voll automatisiert bearbeitet werden, ist es möglich, dass Verzögerungen auftreten. Dadurch, dass die Formulare nicht gleichzeitig verarbeitet werden, kann es vorkommen, dass Entschädigungsauszahlungen an verschiedenen Werktagen bearbeitet und ausgezahlt werden. Die Kunden können jedoch beruhigt davon ausgehen, dass alle Zahlungen getätigt werden.
Welche Zinsen stehen einem zu?
Wäre der Vertrag des Festgeldes normalerweise weitergelaufen, wären weitere Zinsen zusammengekommen. Alle Zinsen, die bis zum 01.03.2022 erreicht worden sind, werden nach Vertragskonditionen ausgezahlt, da diese ebenfalls durch die Einlagensicherung abgesichert sind.
Verjährung der Auszahlung von Entschädigungen
Die Frist von Verjährungen für die Summe von 100.000 Euro liegt bei 30 Jahren für den seltenen Fall, dass das Schreiben der Einlagensicherung den betroffenen Kunden nicht erreicht hat. Der Kunde selbst muss nicht tätig werden, da die Einlagensicherung den gesamten Ablauf der Auszahlungsbearbeitung vornimmt. Kommt es zu verspäteten Auszahlungen, können für die Wartezeiten keine Zinsen beansprucht werden. Bei Summen zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegt die Frist der Antragstellung bei einem Jahr. Innerhalb diesen Jahres muss der Antrag gestellt worden sein, sonst verfällt die Entschädigungssumme und kann nicht ausgezahlt werden.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.