Falsche Überweisung getätigt

Im täglichen Zahlungsverkehr kann auch so einiges schiefgehen. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass Sie eine falsche Überweisung ausgeführt haben, oder dass Ihnen ein Betrag doppelt abgebucht wurde. Kein Grund zur Sorge, das kann jedem passieren. Hier erfahren Sie, wie Sie in solch einer Situation vorgehen sollten, und schnellstmöglich Ihr Geld wiederbekommen.

Falsche Zahlung: Wie bekommen Sie jetzt Ihr Geld zurück?

Bei einer falschen Überweisung lässt sich der Schaden zwar meistens schnell wiedergutmachen, jedoch sollten Sie zwei Dinge beachten: Eine schnelle Reaktion und Kontaktaufnahme sind wichtig.

Es ist nicht immer einfach, eine getätigte Überweisung zurückzuholen. Wenn Sie gemerkt haben, dass Ihnen solch ein Fehler passiert ist, sollten Sie sofort Ihre Bank kontaktieren. Ihre Bank wird dann mit der anderen Bank in Kontakt treten und versuchen, Ihr Geld zurückzuholen. Allerdings sollten Sie beachten, dass es nicht sicher ist, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen.

Zudem können einige Banken Gebühren für eine Rückholservice verlangen.

Gebühren für Rückholservice von Überweisungen:

BankGebühr
Norisbank10 – 15 Euro
Comdirect14,90 Euro
Commerzbank11 Euro
Berliner Volksbank10 – 20 Euro
Postbank7,50 – 21 Euro
Targobank20 Euro
Deutsche Bank14,99 Euro
ING
Santander13 Euro
Hamburger Sparkasse10 Euro

Haben Sie Geld an jemanden überwiesen, den Sie kennen?

Wissen Sie, wer Ihre Überweisung erhalten hat? Dann senden Sie dem Empfänger eine Zahlungsaufforderung. Oder wenden Sie sich direkt an die Person oder Einrichtung. Diese sind gesetzlich verpflichtet, den Betrag zu erstatten. Haben Sie keine Kontaktinformationen? Dann wenden Sie sich an Ihre eigene Bank.

Geld an jemanden überwiesen

Ist es möglich, eine Lastschrift zurückzubuchen?

Auch bei Lastschriften kann so einiges schiefgehen. Es kann zum Beispiel passieren, dass ein Betrag doppelt abgebucht wurde oder die Summe zu hoch ist. In diesem Fall haben Sie bis zu 8 Wochen Zeit, um die Lastschrift zurückzuverlangen. Meistens können Sie es über Ihrem Online-Banking Zugang zurückbuchen. Falls Sie keinen Zugang zu Online-Banking haben, können Sie Ihre Bank kontaktieren.

Sie haben etwas online gekauft, aber nie erhalten?

Bei zahlreichen Onlineshops müssen Sie die Zahlungsweise Vorkasse wählen, doch meist stecken Fakeshops dahinter. Wenn das Geld erst einmal überwiesen ist, ist es nicht so einfach, das Geld wiederzubekommen. In solchen Fällen müssen Sie schnell handeln, denn danach wird es wahrscheinlich nicht möglich sein auf das Konto des Zahlungsempfängers zuzugreifen. Fake Onlineshops benutzen größtenteils Konten unter falschem Namen. Wenn Sie erkannt haben, dass Sie einem Betrüger in die Hände gefallen sind, sollten Sie auch schnellstmöglich eine Anzeige bei der Polizei erstellen.

Wer haftet bei einer falschen Überweisung?

Wenn der Zahlungsempfänger nicht reagiert, bleibt Ihnen als Geschädigten keine andere Lösung als einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Allerdings ist es nicht immer einfach, den Namen und die Kontaktdaten des Zahlungsempfängers herauszufinden. Somit kann es auch passieren, dass Sie auf den Kosten sitzenbleiben und Ihr Geld nicht wiederbekommen. Rechtlich gesehen, darf der Zahlungsempfänger das Geld aber nicht behalten, denn es handelt sich um eine Bereicherung ohne Rechtsgrund (§ 812 BGB). Zahlt der Empfänger zum Beispiel mit dem falsch überwiesenen Geld seine Schulden ab, muss er das Geld an Sie zurückgeben, auch wenn er es nicht mehr hat.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Der Empfänger kann mit dem Geld auf Reisen gehen und argumentieren, dass er dies ohne den unverhofften Geldregen nicht getan hätte. Dann muss er das Geld womöglich nicht mehr zurückzahlen (§ 818 Abs. 3 BGB).

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Sie haben eine falsche Überweisung erhalten? So verhalten Sie sich richtig!

Was tun, wenn sich Ihr eigener Kontostand über Nacht erhöht hat und Sie den Absender der Gutschrift nicht kennen? Einfach das Geld ausgeben, das ist wie oben beschrieben nicht rechtens. Zwei Möglichkeiten besitzen ungerechtfertigte Empfänger einer Überweisung.

Die erste Möglichkeit ist, dass Sie das Geld selbst an das Ausgangskonto zurücküberweisen. Das ist vor allem bei größeren Summen ratsam, damit keine unlauteren Absichten unterstellt werden können.
Und die zweite Möglichkeit wäre, Sie lassen es zunächst auf Ihrem eigenen Konto stehen und warten ab, bis Sie von Ihrer Bank um das Einverständnis zur Rückbuchung gebeten werden.

Vorbeugen ist besser als heilen

Wussten Sie, dass die IBAN-Namensprüfung bei digitalen Überweisungen eine Meldung auslöst, wenn der eingegebene Name und die IBAN von den bei der Bank bekannten Daten abweichen? Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit einer falschen Zahlung verringert.

Geld zurück

Fazit

Ein solcher Fehler kann jedem passieren, allerdings sollten Sie immer bevor Sie eine Überweisung tätigen, alle Daten auf Richtigkeit überprüfen. Auch beim Online Shopping ist Vorsicht geboten, bestellen Sie nicht bei Händlern, wo Sie kein sicheres Gefühl haben oder keine Bewertungen vorhanden sind. Bei Fragen, können Sie sich auch immer vorher zur Sicherheit an Ihre Bank wenden.

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