SCHUFA ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ und ist sowohl eine Aktiengesellschaft als auch ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die Schufa Holding AG hat sich zum Ziel gesetzt, die Überschuldung von Kreditnehmern sowie Konsumenten zu minimieren.
Wie genau macht die SCHUFA das?
Die Schufa kann als Wirtschaftsauskunftei bezeichnet werden, denn sie bündelt finanzielle Angaben zu privaten Personen, um Kreditinstituten und Unternehmen Angaben zur Kreditwürdigkeit des Kunden geben zu können. Die Schufa arbeitet mit über 10.000 Partnern zusammen, um dieses Gesamtbild der Privatpersonen bilden zu können.
Dafür können diese Vertragspartner auch den Service der Schufa nutzen und Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Kunden beantragen. Onlinehändler, Versicherungen oder auch Stromversorger nutzen die Schufa-Auskunft ebenso wie Banken und Kreditinstitute. Mit der Prüfung der Bonität wollen sie sich vor möglichen finanziellen Risiken absichern, denn durch die Schufa-Einträge können Kreditgeber das Zahlungsverhalten von Personen einschätzen. Hat ein potenzieller Kunde nun eine schwache Kreditwürdigkeit, die durch die Schufa-Daten nachgewiesen werden kann, wird der Kreditgeber mit dieser Person keinen Vertrag eingehen wollen.
Welche Daten sind schufarelevant?
Die Daten, die eine Person identifizierbar machen, werden ebenso gespeichert und gesammelt wie Daten zur Kreditwürdigkeit. Dazu gehören also Angaben zu Namen, Adressen, Geburtsdatum sowie Daten zum Zahlungsverhalten.
Neben grundsätzlichen Finanzinformationen wie die vorhandenen Girokonten und Kreditkarten werden auch Daten zu bestehenden Verträgen wie Leasing- oder Mobilfunkverträgen gesammelt. Gibt es Probleme mit Rückzahlungen, werden diese Informationen ebenfalls negativ zu der persönlichen Auskunftssammlung hinzugefügt und können Daten wie Mahnungen, Privatinsolvenzen oder verspätete Zahlungen enthalten.
Die SCHUFA AG ist in keiner Pflicht, sich bei Personen zu vergewissern, ob die persönlichen Informationen genutzt werden dürfen. Unternehmen stehen jedoch in der Pflicht, Verbraucher zu informieren und zu fragen, wenn Auskünfte an die SCHUFA AG weitergeleitet werden. Die Schufa speichert keine willkürlichen Daten, da gesetzlich geregelt ist, welche Daten genutzt, weitergegeben und gespeichert werden dürfen. Alle Daten, die diskriminierend verwendet werden können oder die nicht zwingend notwendig sind, dürfen demnach nicht gespeichert werden – dazu gehören Angaben zum Aussehen oder zur Religion und Herkunftsangaben.
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Habe ich Zugriff auf meine Schufa-Einträge?
Die Schufa muss dir Zugriff auf deine persönlichen Einträge verschaffen, wenn du diese anfragst. Da du per Gesetzeslage ein Anrecht darauf hast, zu erfahren, welche Daten die SCHUFA AG über deine Person abspeichert, kannst du jeden einzelnen Eintrag, der über dich gemacht wurde, prüfen. Um Zugriff auf deine Selbstauskunft zu haben, kannst du dies auf folgende Art tun:
- Wenn du die kostenfreie Selbstauskunft in Anspruch nehmen möchtest, kannst du dich über meineschufa.de mit der Schufa in Kontakt setzen und eine Datenkopie beantragen. Die Antragstellung verläuft online, die Auskunft erhältst du jedoch per Post in Briefform. Diese Art der Anfrage ist etwas zeitintensiver und kann 1–4 Wochen dauern.
- Der kostenpflichtige Weg über die Premiumversion von meineschufa.de ermöglicht dir einen schnellen Zugriff auf deine Schufa-Einträge. Die einmalige Registrierung kostet 9,95 €, eine kostenlose Testversion steht jedoch für 30 Tage zur Verfügung.
- Wenn du dich bei Bonify anmeldest, kannst du deine Daten kostenlos überprüfen und unkompliziert im Überblick sehen. Für eine einmalige Registrierung erhältst du hier Zugang zu deinen Schufa-Einträgen.
Wie kommt es zu Einträgen in der Schufa-Wirtschaftsauskunftei?
Nahezu jeder volljährige Bürger verfügt über Schufa-Einträge, was prinzipiell nichts Schlechtes bedeuten muss. Da es sich lediglich um Daten handelt, die relevant für Geschäfte und Kreditverträge sind, können diese entweder positiv oder negativ ausfallen. Sobald du einen Vertrag oder ein Geschäft abschließt, bei welchem es um Zahlungen geht, wird ein Schufa-Eintrag erstellt. Laufen alle Zahlungen pünktlich und planmäßig ab, entsteht daraus ein positiver Eintrag, fallen Zahlungen zurück oder werden gar nicht getätigt, entspricht dies einem negativen Eintrag, der einen schlechten Einfluss auf zukünftige Verträge haben kann.
Ein positiver Schufa-Eintrag wird immer dann gemacht, wenn du ein normales finanzielles Verhalten aufweist. Nimmst du also einen Kredit auf oder schließt einen anderen Vertrag ab, ist dieser Eintrag vorerst neutral, aber nimmst du erste Zahlungen vor, die vollständig und pünktlich eintreffen, wird der Eintrag so lange positiv bleiben, solange du alle Ratenzahlungen planmäßig vornimmst. Hier sind einige Beispiele für positive Schufa-Einträge:
- Du eröffnest einen Kreditvertrag
- Du eröffnest ein Girokonto bei einer Bank
- Du zahlst einen Kredit vorschriftsmäßig ab
- Du beantragst eine Kreditkarte
- Du erwirbst Konsumgüter per Ratenzahlung
- Du schließt einen Vertrag (Leasing, Mobilfunk usw.) ab
Solange du alle Zahlungen pünktlich und ordnungsgemäß durchführst, sind Schulden keineswegs negativ, denn bei der Schufa fließt lediglich das Zahlverhalten in die Bewertung mit ein.
Die negativen Einträge
Bei negativen Einträgen bewertet die Schufa dein finanzielles Verhalten als riskant ein. Dies geschieht immer dann, wenn Schulden nicht vertragsmäßig gezahlt werden. Ein einziger Zahlungsrückstand wird deine positive Bewertung noch nicht in eine negative Bewertung kippen lassen, denn nur dann, wenn diese Bedingungen erreicht werden, erhältst du einen negativen Eintrag in das Schufa-Verzeichnis:
- Nach mehreren Zahlungsrückständen erhältst du zwei Mahnungen in Briefform, die in einem Zeitraum von mindestens vier Wochen verschickt worden sind.
- In diesen Mahnungen wurde eindeutig vor einem negativen Schufa-Eintrag gewarnt.
- Du hast weder dein Widerspruchsrecht eingelegt noch die Rechnung mitsamt der angefallenen Mahnungsgebühren beglichen.
Um negative Schufa-Einträge zu vermeiden, solltest du das jeweilige Unternehmen, mit dem du den Vertrag abgeschlossen hast, kontaktieren und eine Lösung für jegliche Zahlungsprobleme finden, damit es zu keinem Zahlungsrückstand kommt. Aus Kulanz bieten viele Unternehmen eine Fristverlängerung, um dir Zeit zu geben, deine Rechnung zu begleichen. Du solltest also unbedingt proaktiv handeln, wenn du finanzielle Probleme hast, statt die Rechnung zu ignorieren.
Verbraucher müssen der Datenverarbeitung durch die Schufa nicht zustimmen, jedoch müssen Unternehmer ein berechtigtes Interesse haben, wenn Daten angefordert werden.
Bei jeglichen Problemen von Zahlungen darf dieses Verhalten nur dann an die SCHUFA AG übermittelt werden, wenn der Kunde oder Verbraucher zuvor abgemahnt wurde, was zweimal mit einem Abstand von vier Wochen geschehen muss. In den Mahnung muss der drohende Schufa-Eintrag enthalten sein und die betroffene Person darf diesem Schreiben nicht widersprechen. Diese Bedingungen sind von der Schufa vorgegeben und nur, wenn dieses Verfahren stets befolgt wird, dürfen Unternehmen die Schufa-Daten nutzen.
Wie entstehen negative Schufa-Einträge?
Negative Einträge bei der Schufa kommen erst zustande, wenn gegen die Richtlinien eines Vertrages verstoßen wird (durch verspätete Zahlungen oder nicht durchgeführte Zahlungen usw.) und der oben beschriebene Mahnungsprozess eingehalten wird. Auf lediglich zu spät eingetroffenen Zahlungen kann kein Schufa-Eintrag basiert sein, was auch gesetzlich so geregelt ist.
Bei einem einmaligen Vertrag, zum Beispiel bei einem Kauf durch einen Onlinehändler, gilt, dass zwei Mahnung mit Schufa-Verweis verschickt werden. Wird weder Widerspruch eingelegt noch bezahlt, darf ohne weitere Warnung ein negativer Schufa-Eintrag gemacht werden.
Bei Dauerverschuldungen, zum Beispiel bei einem Strom- oder Telefonvertrag, gilt, dass ein Vertrag durch nicht getätigte Zahlungen gekündigt werden darf, was zu einem negativen Eintrag führt.
Bei gerichtlichen Verfahren wie einem Vollstreckungsbescheid wird automatisch ein negativer Schufa-Eintrag entstehen, auch wenn die betroffene Person vom Widerspruchsrecht Gebrauch macht.
Haben Vermieter das Recht auf die Forderung von Schufa-Auskünften?
Viele Mieter werden vom Vermieter gebeten, Auskunft über die persönliche Kreditwürdigkeit zu geben. Der Vermieter kann die Daten selbst einfordern, wenn er Mitglied bei der SCHUFA AG ist und Einträge dort beantragen kann – vor allem Immobiliengesellschaften können dies tun. Eine private Normalperson hat jedoch keinerlei Mittel oder Rechte, um Auskünfte über andere Personen anzufragen. Vermieter stellen hier die Ausnahme dar, denn diese können den Mietinteressenten um Auskunft bitten. Der Mieter ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Vermieter von Schufa-Einträgen wissen zu lassen, doch ist dies sinnvoll, um dem Vermieter die Sicherheit zu geben, dass Zahlungen rechtzeitig und vollständig eintreffen werden. Wer sich weigert, hat schlechte Chancen auf dem knappen Wohnungsmarkt, denn kein Vermieter wird ein finanzielles Risiko eingehen wollen. Außerdem fragen viele Vermieter zusätzlich nach Nachweisen des regelmäßigen Einkommens, nach einer Mieterselbstauskunft sowie einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, um sich geschäftlich gesehen absichern zu können, wenn ein neuer Mieter akzeptiert wird.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.