Bankverbindung
Bankverbindung

Was ist eigentlich eine Bankverbindung?

Die geschäftliche Beziehung zwischen Banken und Nichtbanken wird als Bankverbindung bezeichnet.
Nichtbanken können neben Personen auch Körperschaften wie Behörden, Unternehmen oder Verwaltungen sein. Um Finanztransaktionen wie Überweisungen oder Lohnzahlungen durchführen zu können, benötigt man eine Bankverbindung.

Dafür nutzt man ein Girokonto. Die Kontonummer / IBAN ist die eindeutige Adresse bei der Bank und mit dem internationalen Bankencode BIC wird die kontoführende Bank eindeutig identifiziert. Durch diese beiden Zahlen ist jedes Konto auf der Welt einmalig.

Was muss man tun, um die Bankverbindung anzugeben?

Der europaweite einheitliche Zahlungsverkehrsraum für Transaktionen in der Währung Euro wir auch Single Euro Payments Area (SEPA) genannt. Er existiert seit 2014. Neben den Mitgliedstaaten der EU sind auch die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und Island an diesen einheitlichen Zahlungsraum angeschlossen. Um Transaktionen abzuwickeln, sind die folgenden Angaben zur Kontoverbindung notwendig:

  • Name und Adresse des Zahlungsempfängers
  • IBAN = International Bank Account Number (auf Deutsch: Internationale Bankkontonummer)
  • BIC = Business Identifier Code, auch als SWIFT-Code bezeichnet. Damit werden ca. 11.000 Banken weltweit eindeutig identifiziert. SWIFT steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication

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Der Spartipp Ihres Finanzamtes

Falls Sie noch zu den steuerpflichtigen Menschen gehören, die ihre fälligen Zahlungen an das Finanzamt für Lohn- oder Einkommensteuer oder auch die Umsatzsteuer per Überweisung vornehmen, haben wir einen Tipp für Sie: Erteilen Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung. Diese können Sie jederzeit widerrufen und sie kostet nichts. Durch sie können Sie jedoch Säumniszuschläge für zu spät eingegangene Zahlungen ans Finanzamt vermeiden. Falls Ihre Steuerzahlung durch eine Überweisung oder ein Scheck wegen der Bearbeitungszeiten und die Postwege zu spät beim Finanzamt eingeht, müssen Sie hohe Säumniszuschläge entrichten. Und diese haben es in sich! Nach § 240 AO (Abgabenordnung) werden monatlich 1 % auf den abgerundeten, durch 50 Euro teilbaren Betrag fällig. Das entspricht einem nominalen Jahreszins von 12 %!

Bei einer Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren werden Ihre ohnehin regelmäßig anfallenden Steuern stets pünktlich bezahlt und Sie sparen sich mögliche Säumniszuschläge.

Neben der Einfachheit der Zahlungen haben Sie auch den Kopf frei für wichtigere Dinge, als an die regelmäßig anfallenden Steuern zu denken. Nebenbei mindert diese Zahlweise auch den Verwaltungsaufwand und spart Kosten ein, die wir letztendlich alle aus unseren Steuern bezahlen. Das Formular dafür können Sie einfach von der Website Ihres Finanzamts herunterladen, ausfüllen und weiterleiten. Die zuständige Zentralfinanzkasse bucht dann in Zukunft Ihre fälligen Steuern pünktlich von Ihrem Konto ab.

Auch falls eine niedrigere Steuer festgesetzt wird und Ihre Steuer bereits abgebucht wurde, brauchen Sie sich um nichts kümmern. Zuviel bezahlte Steuern werden von Amtswegen zurückerstattet.

Bankverbindung

Falls Sie es einfach und bequem mögen, empfehlen wir Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren.
Ihr Vorteil: Da Sie keine Überweisungen mehr ausfüllen müssen, sparen Zeit und damit auch Geld. Auch Zahlungen an den falschen Empfänger, vergessene Zahlungen oder das lästige Suchen nach den Kontoverbindungen der Zahlungsempfänger gehören damit der Vergangenheit an. Die Teilnahme daran ist stets freiwillig und jederzeit widerrufbar. Ja, ich möchte das Lastschriftverfahren nutzen.

Sie bevorzugen eine Überweisung?

Bitte nutzen Sie die Bankverbindung der zuständigen Landes¬rund¬funkanstalt. Das ist Ihr Regional¬sender. In Baden-Württemberg ist das beispielsweise der SWR oder in Nordrhein-Westfalen der WDR. Hier finden Sie die Bankverbindung Ihrer Landes¬rund¬funk¬anstalt. Bitte geben Sie Ihre Beitragsnummer und Ihr Geburts¬datum an!

Ihre Beitragsnummer geben Sie bitte nachfolgend als Verwendungszweck Ihrer Überweisung an!

Wie Sie Ihre Bankverbindung ändern

Seit dem Jahr 2016 sind Banken gesetzlich verpflichtet, Ihren Kunden beim Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut zu helfen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre neue Bank damit beauftragen können, Ihre laufenden Lastschriftverfahren, Daueraufträge und sogar Ihre anstehenden Überweisungen umzustellen und auszuführen.

Dabei füllen Sie eine Vollmacht zur Kontowechsel-Hilfe aus und Ihre neue Bank erledigt sämtliche Umstellungen für Sie.

Manche Banken erheben eine Gebühr für diesen Service.

Wichtig zu wissen: Diese Gebühren sind nur nach vorheriger Vereinbarung gestattet. Möglicherweise lässt sich diese Service-Gebühr im Gespräch mit der neuen Bank ja vermeiden. Diese Gebühren dürfen nur die tatsächlichen Kosten der Bank ersetzen und müssen dem Umfang der erbrachten Leistung entsprechen.

Welche Fristen für die Änderung der Bankverbindung gelten

Innerhalb von zwei Bankarbeitstagen holt sich Ihre neue Bank sämtliche Informationen zu Ihren Daueraufträgen und Lastschrifteinzugsverfahren bei Ihrer alten Bank ein. Auch eine Liste der empfangenen Überweisungen und Lastschriften der vergangenen 13 Monate wird übermittelt.

Die ehemalige Bank ist zu Folgendem verpflichtet:

  • diese Unterlagen innerhalb von fünf Bankarbeitstagen zur Verfügung zu stellen
  • ab dem von Ihnen festgelegten Datum keine Daueraufträge mehr auszuführen
  • ab dem von Ihnen festgelegten Datum keine eingehenden Lastschriften und Überweisungen mehr anzunehmen
  • Ihre Partner im Zahlungsverkehr darüber zu informieren, dass und warum sie auf dieses Konto weder Geld einzahlen noch davon abheben können
  • zu dem von Ihnen festgelegten Datum Ihr bestehendes Guthaben auf das neue Konto zu transferieren
  • das Konto zu dem von Ihnen festgelegten Datum zu schließen
Wie viel Geld benötigen Sie?
Wir vergleichen Kredite mit einem Zinssatz zwischen 0,68 und 19,99%.

Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)

Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.