Bearbeitungsgebühr
Bearbeitungsgebühr

In der Vergangenheit wurden bei der Vergabe von Privatdarlehen an Verbraucher von den Banken Bearbeitungsgebühren erhoben. Bei Verbraucherkrediten lagen diese Gebühren zwischen einem Prozent und vier Prozent der Darlehenssumme. Bei Immobiliendarlehen lagen die Prozentsätze etwas niedriger.

Im Jahr 2014 entzog der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei Urteilen dieser Praxis die Rechtmäßigkeit. Die Argumentation war, dass die Banken keine Dienstleistung für den Kunden erbringen. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit und der damit einhergehende Arbeitsaufwand lägen im ureigenen Interesse des jeweiligen Kreditinstituts. Daher dürfen Banken für die Kreditabwicklung ausschließlich Zinsen verlangen.

Die bis dahin übliche Praxis der Berechnung einer Bearbeitungsgebühr, welche die Banken bis dato erhoben, wurde zugunsten der Verbraucher abgeändert. Dank dieser Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) können betroffene Verbraucher sogar bereits bezahlte Gebühren zurückfordern.

Die wichtigsten Fakten in Kürze

  1. Der Bundesgerichtshof entschied in zwei Urteilen im Jahr 2014, dass eine Bearbeitungsgebühr bei Darlehen unzulässig ist
  2. Wer diese bereits bezahlt hat, kann sie zurückfordern. Eine Verjährungsfrist von drei Jahren ist dabei zu beachten
  3. Bei KfW-Darlehen kann ein Auszahlungsabschlag einbehalten werden
  4. Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind weiterhin rechtens
  5. Bei Mietverträgen sind Bearbeitungsgebühren untersagt, da Betriebskosten nicht vom Immobilienbesitzer auf den Mieter umgelegt werden dürfen

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Sämtliche Kosten, die bei der Kreditbearbeitung und der Kreditabwicklung erhoben werden, nennt man Kreditbearbeitungsgebühren. Da die Banken die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen, entstehen Kosten. Die dafür erhobenen Gebühren wurden auch als Abschlussgebühr, Individualbeitrag oder auch als Bearbeitungsprovision tituliert.

Egal wie die Banken diese Extrakosten auch nannten, es waren immer zusätzlich zum Zins erhobene Gebühren in einer Größenordnung von einem bis drei Prozent der Kreditsumme.

Bearbeitungsgebühren sind bei Krediten nicht mehr zulässig

Die Praxis, bei der Vergabe eines Darlehens vom Kreditnehmer eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen, wurde vom Bundesgerichtshof für rechtswidrig erklärt. Mit zwei Urteilen im Mai 2014 (Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) wurde dies vom BGH bestätigt und untersagt. Seit diesen Urteilen dürfen Kreditinstitute in Deutschland keinerlei Bearbeitungsentgelt von den Kreditnehmern fordern. Das gilt für jede Art von Verbraucherdarlehen, Konsumentenkrediten oder Immobilienfinanzierungen. Ebenso sind davon auch Geschäfts- und Firmenkredite betroffen.

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Diese Gebühren wurden von Banken bei Abschluss eines Kredits erhoben. Bei der
Kreditabwicklung oder Kreditvergabe von Konsumentenkrediten wie Ratenkrediten oder Autokrediten war das die übliche Praxis. Diese Kreditbearbeitungsgebühren wurden zusätzlich zu den anfallenden Zinsen und Tilgungen gefordert. Dies ist mangels einer zugrunde liegenden und daher nicht ersichtlichen Gegenleistung nicht mehr rechtens. Auch ein Eintragung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert nichts an der Unzulässigkeit dieser Gebühren.
Manche Banken erheben beispielsweise jährlich wiederkehrende Gebühren. Je nach Bank können das Festbeträge von 10 Euro oder auch prozentuale Kreditanteile von bis zu drei Prozent sein.

Was sind Darlehensgebühren?

Banken erheben für die Kreditbearbeitung Gebühren, um die Kosten für die damit verbundenen Tätigkeiten wie eine Bonitätsprüfung zu decken. Diese müssen allerdings nach den BGH Urteilen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden abgewickelt werden. Manche Banken verlangen eine Pauschale, die sowohl einmalig oder aber ach regelmäßig erhoben wird. Teilweise wird auch eine prozentuale Gebühr auf die Darlehenssumme erhoben. Bei unterschiedlichen Kreditarten werden die Bearbeitungsgebühren unterschiedlich bewertet. Auch den Versuch, diese Darlehensgebühren in den Zinsen des Kredits zu verstecken, haben verschiedene Kreditanbieter unternommen. Der allgemeine Zinssatz wurde mit den eingearbeiteten Darlehensgebühren angegeben. Auch der Individualbeitrag ist nichts anderes als eine anderer Name für die Bearbeitungsgebühr.

Was wurde verhandelt?

In den oben genannten Verfahren vor dem BGH verlangten die Kreditnehmer von den beklagten Kreditinstituten die Rückzahlung der erhobenen Darlehensgebühren, welche ihrer Meinung nach nicht rechtens waren.
Das Besondere: Die Kläger waren Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Hier wird festgelegt, dass jede natürliche oder juristische Person beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Unternehmer ist, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.

Die betroffenen Kreditverträge enthielten Klauseln, denen zufolge die Darlehensnehmer ein „laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt“ bzw. eine „Bearbeitungsgebühr“ an die darlehensbewilligende Bank bezahlen sollten.

Die Klage in dem Verfahren XI ZR 562/15 war in den Vorinstanzen erfolgreich. Dagegen wurde sie in dem Verfahren XI ZR 233/16 in den Vorinstanzen abgewiesen.

Der Hintergrund

In der deutschen Rechtsprechung war es jahrelang umstritten, ob die Praxis der Banken bei der Bewilligung von Unternehmensdarlehen zusätzliche Bearbeitungsentgelte zu verlangen, rechtens sei. Auch eine eindeutige Tendenz war nicht erkennbar. Das OLG Celle verneinte diese Frage eindeutig. Dagegen hielten die Richter der Oberlandesgerichte Dresden und Hamburg Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche eine Bearbeitungsgebühr bei Darlehensverträgen mit Unternehmern für rechtsgültig.

Welche Konsequenzen folgen daraus?

Die Karlsruher Richter am BGH folgten der Argumentation des OLG Celle. Daraus kann nun eine Klagewelle von immensen Dimensionen folgen. Der betroffenen Kreditwirtschaft entgehen durch diese Urteile nämlich enorme Summen, welche sie mit den Gebühren einnahmen.

Die üblichen Darlehensentgelte lagen bei den betroffenen Verbraucherkreditverträgen im drei- bis vierstelligen Bereich. Die Rückforderungsansprüche der Verbraucher können sich nun aber problemlos im fünfstelligen Bereich bewegen. Und zwar bei jedem betroffenen Kreditvertrag!

Kreditnehmer sollten schnellstmöglich ihre bestehenden Kreditverträge auf bezahlte Bearbeitungsgebühren überprüfen. Um nicht unter die Verjährungsfrist zu fallen, kann anwaltliche Beratung in manchen Fällen hilfreich sein. Beide BGH Urteile sind eindeutig und klar formuliert, dennoch kann man davon ausgehen, dass die Banken ihre bereits vereinnahmten Darlehensgebühren nicht freiwillig und nicht ohne massive Gegenwehr wieder zurückbezahlen werden. Vermutlich werden die Forderungen nach Rückzahlungen so lange verzögert und abgewehrt, bis ein Anwaltsschreiben eingeht.

Darlehensgebühren werden üblicherweise direkt bei der Auszahlung von der Darlehenssumme abgezogen. Dadurch sinkt die ausgezahlte Summe entsprechend. Die Rede ist dann von einem Auszahlungsabschlag oder auch Disagio.

Bei einer prozentualen Gebühr von der Kreditsumme handelt es sich um ein Disagio. Dies kann in einem separaten Eingabefeld beim Kreditrechner berechnet werden.

Das Bearbeitungsentgelt wird sofort bei der Auszahlung des Kredits fällig. Sie können die Gebühr mit dem Kreditrechner in die monatlichen Raten einrechnen oder eine separate Zahlung berechnen lassen.

Falls Sie sich für die Variante mit der Einrechnung in die Monatsrate entscheiden, wird die Anfangsschuld um die Gebühr erhöht und diese Daten als Berechnungsgrundlage verwendet.

Die Bearbeitungsentgelte haben auch Einfluss auf den effektiven Jahreszins. Bei Darlehen mit kurzer Laufzeit erhöht sich dieser erheblich. Dieser Effekt nimmt mit einer längeren Laufzeit ab.

Der effektive Jahreszins ist die entscheidende Größe bei einem Kredit, auf die Sie achten müssen. Der nominale Zinssatz ist nicht aussagekräftig, da in ihm keine Gebühren eingerechnet sind.

Vereinbarung über die Bearbeitungsgebühren

Bei Abschluss von Kreditverträgen für Verbraucher ist es Praxis der beteiligten Banken, ein Bearbeitungsentgelt zu vereinbaren, das oft „Bearbeitungsgebühr“ genannt wird. Das ist eine pauschalierte Vergütung für den Verwaltungsaufwand, den die Banken mit der Bearbeitung eines Darlehens betriebsintern haben. Es soll außerdem als Abgeltung für die Bonitätsprüfung und die Kosten der Abwicklung des Darlehens dienen. Bei einer Kreditbearbeitung werden folgende Leistungen von einer Bank erbracht:

  1. Vertragsvorbereitung (Kundengespräch, Erfassung der Kundenwünsche & Kundendaten)
  2. Kreditwürdigkeitsprüfung
  3. Auszahlung des Darlehens
  4. sonstiger Betriebsaufwand, der dadurch entsteht

Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2 % oder 3 % sind bei Verbraucherkreditverträgen an der Tagesordnung. Eine typische Vereinbarung sieht eine Fälligkeit jedoch nur dann vor, wenn der Vertrag zustande kommt. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine Bearbeitungsgebühr auch vorsehen, falls das Darlehensangebot nicht angenommen wird, wären ein Verstoß gegen § 305c Abs. 1 oder § 307 Abs. 1 und 2 BGB.

Falls ein Darlehensvertrag zustande kommt, wird ein Bearbeitungsentgelt unabhängig von der Laufzeit festgelegt.
Dieser Betrag wird einmalig erhoben und wird auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nicht erstattet. Die Bearbeitungsgebühren werden unter „sonstige Kosten“ im Vertrag aufgeführt und werden bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt und in diesen eingerechnet.

In einem früheren Anhang zu § 6 PAngV in den Beispielen Nr. 6.2 und 6.5 zur Berechnung des effektiven Jahreszinses war der Einbehalt eines Betrags für die Kreditwürdigkeitsprüfung ausdrücklich berücksichtigt. Diese Berechnungsbeispiele sind in die seit 11.06.2010 geltende Neufassung der Anlage zu § 6 PAngV nicht mehr übernommen worden.

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Wir vergleichen Kredite mit einem Zinssatz zwischen 0,68 und 19,99%.

Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)

Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.