Bei Verlust oder Diebstahl einer Kreditkarte ist es ratsam, die Karte so schnell wie möglich zu sperren. Damit wird verhindert, dass die Karte für unerwünschte Transaktionen und Betrug verwendet wird. Sie können eine Kreditkarte nicht selbst sperren.
Wenden Sie sich an den Herausgeber/das Unternehmen Ihrer Kreditkarte.
Erstatten Sie im Falle eines Diebstahls und/oder Missbrauchs auch eine Anzeige bei der Polizei.
In manchen Fällen wird die Kreditkarte automatisch vom Kreditkartenherausgeber gesperrt, z. B. wenn der PIN mehrmals falsch eingegeben wurde oder wenn es Anzeichen von verdächtigen Finanztransaktionen gibt. Wenn Sie die Sperrung einer Kreditkarte aufheben möchten, können Sie sich ebenfalls an die Kreditkartengesellschaft wenden.
» Entdecken Sie, wie Sie Ihre Kreditkarte richtig kündigen können.
Telefonnummern für die Kartensperrung
Nachstehend finden Sie eine Übersicht von den verschiedenen Kreditkartenanbietern, die Sie im Falle eines Diebstahls oder Verlusts Ihrer Kreditkarte anrufen können. Diese Nummern sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.
(Liste der Telefonnummern)
Betrug (nicht autorisierte Zahlungen)
Wenn Sie eine falsche Zahlung mit einer Kreditkarte getätigt haben, erstattet Ihnen das Kreditkartenunternehmen in der Regel den Betrag zurück, wenn Sie dies rechtzeitig melden (in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Abbuchung). Die Kreditkartenunternehmen raten Ihnen dringend, Ihre Abrechnungen regelmäßig zu überprüfen (mindestens 3 bis 4 Mal pro Monat) und Betrugsfälle sofort zu melden.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.